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BTW17
21.09.2017

Wichtige Infos zur Bundestagswahl 2017: Termin, Briefwahl und Parteien

Am 24. September wird gewählt. Wer an diesem Tag nicht kann, kann auch die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
2 Bilder
Am 24. September wird gewählt. Wer an diesem Tag nicht kann, kann auch die Möglichkeit der Briefwahl nutzen.
Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Am 24. September 2017 findet die Bundestagswahl 2017 statt. Welche Parteien dabei kandidieren und wie Sie die Briefwahl beantragen können, erfahren Sie hier.

Die Bundestagswahl 2017 ist das Duell zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem SPD-Herausforderer Martin Schulz - wobei die Union in Umfragen deutlich vorne liegt. Knapp 62 Millionen Wahlberechtigte können über die neue Regierung entscheiden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl.

Wann ist die Bundestagswahl 2017?

Alle vier Jahre wird in Deutschland der Bundestag gewählt. Das Grundgesetz gibt dabei den Termin vor: Die Wahl muss zwischen 46 und 48 Monaten nach Beginn der Wahlperiode (aktuell 22. Oktober 2013) an einem Sonntag oder Feiertag stattfinden. Damit hätte das Datum für die Bundestagswahl auf alle Sonntage zwischen Ende August und Ende Oktober fallen können.

Bundesregierung und Bundespräsident haben im Januar festgelegt, wann die Bundestagswahl 2017 stattfindet: am 24. September.

Diese Parteien stellen sich bei der Bundestagswahl 2017 zur Wahl:

Nach Angaben des Bundeswahlleiters nehmen diese 42 Parteien an der Bundestagswahl teil:

  1. CDU - Christlich Demokratische Union Deutschlands
  2. SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  3. DIE LINKE - DIE LINKE
  4. GRÜNE - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
  5. CSU - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.
  6. FDP - Freie Demokratische Partei
  7. AfD - Alternative für Deutschland
  8. PIRATEN - Piratenpartei Deutschland
  9. NPD - Nationaldemokratische Partei Deutschlands
  10. FREIE WÄHLER - FREIE WÄHLER
  11. Tierschutzpartei - PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ
  12. ÖDP - Ökologisch-Demokratische Partei
  13. Die PARTEI - Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative
  14. BP - Bayernpartei
  15. Volksabstimmung - Ab jetzt…Demokratie durch Volksabstimmung; Politik für die Menschen
  16. PDV - Partei der Vernunft
  17. MLPD - Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands
  18. BüSo - Bürgerrechtsbewegung Solidarität
  19. SGP - Sozialistische Gleichheitspartei, Vierte Internationale
  20. DIE RECHTE - DIE RECHTE
  21. Allianz Deutscher Demokraten
  22. Tierschutzallianz - Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz
  23. B* - bergpartei, die überpartei; ökoanarchistisch-realdadaistisches sammelbecken
  24. BGE - Bündnis Grundeinkommen; Die Grundeinkommenspartei
  25. DiB - DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
  26. DKP - Deutsche Kommunistische Partei
  27. DM - Deutsche Mitte; Politik geht anders…
  28. Die Grauen - Die Grauen – Für alle Generationen
  29. du. - Die Urbane. Eine HipHop Partei
  30. MG - Magdeburger Gartenpartei; ökologisch, sozial und ökonomisch
  31. MENSCHLICHE WELT - Menschliche Welt; für das Wohl und Glücklich-Sein aller
  32. Die Humanisten - Partei der Humanisten
  33. Gesundheitsforschung - Partei für Gesundheitsforschung
  34. V-Partei³ - V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer
  35. Bündnis C - Bündnis C - Christen für Deutschland (nur mit Wahlkreiskandidaten)
  36. DIE EINHEIT - DIE EINHEIT (nur mit Wahlkreiskandidaten)
  37. DIE VIOLETTEN - Die Violetten; für spirituelle Politik (nur mit Wahlkreiskandidaten)
  38. FAMILIE - Familien-Partei Deutschlands (nur mit Wahlkreiskandidaten)
  39. DIE FRAUEN - Feministische Partei DIE FRAUEN (nur mit Wahlkreiskandidaten)
  40. MIETERPARTEI - Mieterpartei (nur mit Wahlkreiskandidaten)
  41. Neue Liberale – Die Sozialliberalen (nur mit Wahlkreiskandidaten)
  42. UNABHÄNGIGE - UNABHÄNGIGE für bürgernahe Demokratie (nur mit Wahlkreiskandidaten)

Erststimme und Zweitstimme: Wie wird gewählt?

Lesen Sie dazu auch

Die Wähler haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie einen konkreten Kandidaten aus dem Wahlkreis. Der Bewerber mit den meisten Stimmen in seinem Wahlkreis erhält ein Direktmandat und kommt als Abgeordneter in den Bundestag. Alle anderen Kandidaten gehen leer aus.

Die Zweitstimme ist wichtiger: Sie entscheidet über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag – also darüber, wie viele der 598 Sitze im Bundestag an welche Parteien gehen. Mit der Zweitstimme lassen sich keine bestimmen Kandidaten wählen, sondern die Landesliste der Partei, auf der die Reihenfolge der Bewerber bereits festgelegt ist.

Die Sitze einer Partei im Bundestag werden zuerst an die Direktkandidaten vergeben. Dann folgen die Bewerber auf der Landesliste.

Das System mit zwei Stimmen gibt es seit der zweiten Bundestagswahl im Jahr 1953. Der Grund: Eine Parteienzersplitterung soll verhindert werden.

Wie lange haben die Wahllokale zur Bundestagswahl 2017 geöffnet?

Die Bundestagswahl muss nicht nur auf einen Sonntag oder Feiertag fallen - es wird auch darauf geachtet, dass es sich nicht um eine Hauptferienzeit handelt. Schließlich sollen möglichst viele Deutsche abstimmen können.

Dafür haben die Wahlberechtigten von 8 bis 18 Uhr Zeit. In diesem Zeitrahmen haben die Wahllokale bei der Bundestagswahl 2017 am 24. September nämlich geöffnet.

Bundestagswahl: Briefwahl-Vordruck auf Wahlbenachrichtigung

Wer am Datum der Bundestagswahl 2017 nicht in ein Wahllokal gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, einen sogenannten Wahlschein und damit die Briefwahl zu beantragen. Der Antrag muss an die jeweilige Gemeinde gestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es bereits einen Vordruck, der dafür verwendet werden kann. Die Unterlagen werden dann zugesendet.

Dabei gilt es die Frist zu beachten. Allgemein gilt, dass Briefwahl bis spätestens zum Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden muss - das war der 22. September. In Ausnahmefällen ist der Antrag auch bis zum Wahltag bis 15 Uhr möglich - zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit.

Der Brief muss bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr ankommen. Die Unterlagen sollten daher rechtzeitig abgeschickt oder an der auf den Dokumenten genannten Stelle abgegeben werden.

Welche Regeln gelten beim Wählen noch?

Beim Wählen gelten einige Regeln, die vor allem mit dem Wahlgeheimnis zusammenhängen. Die Stimme muss zwingend in einer Wahlkabine abgegeben werden. Fotos sind verboten und niemand darf mit in die Wahlkabine kommen - wobei Kleinkinder eine Ausnahme darstellen.

Es ist egal, welcher Stift zum Ankreuzen benutzt wird - es darf sich auch um einen eigenen handeln. Der Wahlvorstand darf verlangen, dass Wähler sich ausweisen. Vom Gesetz ist das Vorzeigen eines Personalausweises aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben. sge

Alle Neuigkeiten zur Bundestagswahl 2017 finden Sie auch hier in unserem News-Blog.

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