AVA-Affäre
Richter will bei Aktfotos genau hinsehen
10.11.2009 19:45 UhrTrotz guter wirtschaftlicher Entwicklung kommt die Abfallverwertungsanlage Augsburg (AVA) nicht aus den Negativschlagzeilen. Vor dem Arbeitsgericht beginnt jetzt die juristische Aufarbeitung der Jagd nach den Maulwürfen, die interne Unterlagen über Missstände im Unternehmen an die Öffentlichkeit gebracht haben sollen.
Und dabei könnte einiges an schmutziger Wäsche gewaschen werden. Der vorsitzende Richter der 9. Kammer, Dr. Ralf Lippert, machte gestern nämlich klar, dass er beim nächsten Termin die Hintergründe der Affäre genau durchleuchten will, wenn sich die Beteiligten nicht vorher zu einer einvernehmlichen Lösung durchringen können.
Jagd nach „Maulwürfen“ brachte die Vorwürfe ans Licht
Bei der Suche nach den undichten Stellen hatte die AVA-Spitze der Staatsanwaltschaft die Namen von vier verdächtigen Mitarbeitern genannt. Im Rahmen von Hausdurchsuchungen im Dezember 2007 stießen die Ermittler auf Aktfotos, die einer der angeblichen Maulwürfe bei zwei verschiedenen Gelegenheiten von einer Kollegin gemacht hatte. Die Frau gab auf Befragen gegenüber der Geschäftsleitung an, zu den Aufnahmen gezwungen und körperlich bedrängt worden zu sein. Die AVA kündigte dem Mitarbeiter daraufhin fristlos, außerdem ist noch ein Strafrechtsverfahren vor dem Landgericht anhängig.
Gegen seine Kündigung wehrt sich der AVA-Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht. Bei einem Verhandlungstermin äußerte Richter Lippert gestern Zweifel an der Darstellung der Frau, die Aufnahmen seien unter Druck entstanden. Zumindest bei den im Juli 2006 gemachten Fotos sage ihm der gesunde Menschenverstand, dass diese nicht erzwungen aussähen. Bei den Bildern vom Oktober 2007, die wenige Wochen vor der Hausdurchsuchung entstanden, könne man jedoch Bedenken haben, sagte er. Verwundert war Lippert zudem, dass die Frau freiwillig im Juli 2007 - also bereits nach den ersten Aktfotos - zu ihrem Kollegen ging, um Passfotos machen zu lassen. Aufgrund der Vorgeschichte hätte man sich da doch eher ferngehalten, mutmaßte der Richter. Inzwischen hat die Frau das Unternehmen verlassen. Lippert ließ allerdings keine Zweifel daran, dass die Aufnahme von Aktfotos in den Firmenräumen - egal ob freiwillig oder unter Zwang - einen Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten darstellt. Die Frage sei nur, ob dieser Verstoß gleich zu einer Kündigung führen müsse.
Gekündigter Mitarbeiter will keinen Vergleich
Den Ausgang des Strafrechtsverfahrens will Richter Lippert nun nicht mehr abwarten. Er riet den Parteien, sich auf eine ordentliche Kündigung zu einigen. Ansonsten will er im Januar nicht nur die junge Frau, sondern auch Personen aus dem persönlichen und beruflichen Umfeld in den Zeugenstand rufen, um die Vorwürfe aufzuklären. Während man aufseiten der AVA einen Vergleich unter Umständen in Erwägung zieht, besteht der gegen seine Entlassung klagende Mitarbeiter auf einer gerichtlichen Klärung der Vorwürfe.(Thomas Goßner)
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