Schläger vor Gericht
08.02.2010 18:05 UhrDen drei Männern, die Anfang September vergangenen Jahres auf der Neuen Straße in Ulm einen ihnen völlig unbekannten 29-Jährigen zusammengeschlagen haben, müssen sich von 23. April an vor dem Landgericht Ulm verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen gefährliche Körperverletzung zur Last.
Dem Haupttäter droht nach einem rechtlichen Hinweis des Gerichts sogar eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags. Sollte sich während der Verhandlung herauskristallisieren, dass der 20-Jährige aus niederen Beweggründen zuschlug, kommt auch ein Schuldspruch wegen versuchten Mordes in Betracht.
Der brutale Überfall eines 18, 20 und 22 Jahre alten Trios hatte für Empörung und Verunsicherung unter vielen Bürgern nicht nur in Ulm gesorgt. Am frühen Morgen des 5. Septembers 2009 waren die Drei nach Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden in einem „Audi“ durch Ulm gefahren - mutmaßlich auf der Suche nach einem Opfer, das sie zusammenschlagen können. Auf der Neuen Straße Höhe Glöcklerstraße wurden sie fündig: Nach Darstellung der Polizei sprangen die drei Männer aus dem Auto und griffen völlig grundlos einen zufällig vorbeigehenden 29-Jährigen an. Sie traktierten ihr wehrloses Opfer mit Faustschlägen und einem Schlagstock. Als der 29-Jährige bereits schwer verletzt am Boden lag, traten die Angeschuldigten laut Staatsanwaltschaft noch mit Füßen auf den Mann ein.
Als Passanten dem Verletzten zu Hilfe eilen wollten, wurde ein Mann von dem Trio ebenfalls niedergeschlagen. Der 29-Jährige erlitt bei der Attacke eine Schädelprellung sowie Prellungen und Hämatome.
Die Täter flüchteten, konnten aber kurze Zeit später am Ulmer Stadtrand von der Polizei gestellt werden. Wenige Tage nach der Tat erhob die Staatsanwaltschaft Ulm gegen die Männer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zum Jugendschöffengericht. Das Gericht nahm diese Anklage zum Anlass, ein rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten kam zu dem Schluss, dass das Opfer durch die Schlagstockhiebe hätte getötet werden können. Konsequenz daraus war, dass das Gericht die rechtliche Wertung änderte und nicht mehr „nur“ von gefährlicher Körperverletzung sondern von versuchtem Totschlag des Haupttäters ausging.
Für Kapitalverbrechen ist allerdings das mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzte Jugendschöffengericht nicht mehr zuständig. Der Fall wurde deshalb an die mit zwei (oder drei) Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzte 6. Große Jugendkammer des Landgerichts Ulm überwiesen. Alle drei Angeklagte haben osteuropäischen Migrationshintergrund und sind vorbestraft. Der mutmaßliche Haupttäter wurde wegen Fluchtgefahr Mitte September in Untersuchungshaft genommen. Derzeit sitzt er allerdings in Strafhaft. Die beiden anderen, aus dem Raum Heidenheim stammenden Beschuldigten, sind auf freiem Fuß. (kr)
warum sollte man sie auch in Untersuchungshaft nehmen, das Opfer wurde ja nicht ganz totgeschlagen, aber jetzt haben die beiden ... 08.02 22:56 Uhr - fxo
Die Sondermülldeponie in Gallenbach wäre auch eine Lösung: 08.02 23:54 Uhr - peter groll
Die Frage ist einfach wieder mal, warum ist für 18-22 Jährige das Jugendgericht zuständig und 2 Täter sind trotz des schweren ...
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