Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Partnerinhalt
  3. Welche Vorschriften es zu beachten gilt: TEST-Vorlage Native

Welche Vorschriften es zu beachten gilt

TEST-Vorlage Native

Foto: fotek - Fotolia

Das Grillen ist des Deutschen Lust! Mehr als 80 Prozent der Bundesbürger heizen einer aktuellen Studie zufolge im Sommer regelmäßig die Kohlen an. Doch Vorsicht: Um Ärger zu vermeiden sollte man diese Regeln unbedingt beachten.

Einen passionierten Griller kann so schnell ja nichts aus der Ruhe bringen. Grimmige Gewitterwolken, widerspenstige Kohlen, feuerscharfe Chilischoten – all dem trotzt ein echter Meister am Rost mit Bravur. Doch es gibt ihn, den wunden Punkt: Was Kryptonit für Superman, ist der Richter für den Bratwurstbruzzler. Zwar gibt es keine grundsätzlichen gesetzlichen Regeln, denen unser Griller unterworfen ist, dennoch existieren zahlreiche Gerichtsurteile zu diesem Thema. Wir haben für Sie recherchiert, was beim Grillen erlaubt ist und was nicht.

Risiko #1: Grillen auf öffentlichen Flächen

Einfach auf einer Wiese, im Park oder am Flussufer den Grill anheizen – darf man das? Natürlich nicht, viel zu groß wäre das Risiko, ein Feuer zu entfachen. Nur wenn die Gemeinde, die Stadt oder der Landkreis die gewünschte Stelle ausdrücklich als öffentlichen Grillplatz ausgewiesen hat, ist ein solches Freiluftvergnügen tatsächlich erlaubt. Überhaupt sind beim Grillen in freier Natur einige Vorschriften zu beachten, das Waldgesetz zum Beispiel oder auch das Abfallrecht.

Das Verfeuern von Ästen, Zweigen oder gar ganzen Bäume ist natürlich generell verboten, ebenso wie das Grillen in Naturschutzgebieten. Und wenn es sich gar um eine öffentliche Feier handelt, ist zwingend die zuständige Gemeinde zu informieren, eventuell sogar eine Genehmigung einzuholen. Bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Bußgelder. Auskünfte über öffentliche Grillplätze sind meist auf den behördlichen Internetseiten zu finden oder telefonisch zu erfragen.

Anzeige

Jetzt probelesen!

Leckere Grillrezepte zum Nachgrillen

So wird jeder Grillabend zum Genuss. Ob BBQ-Profi oder Würstelgriller. Mit Grillgenuss, dem Grillmagazin der Augsburg Allgemeinen kommt jeder auf den Geschmack.

Risiko #2: Grillen auf dem Balkon

Auch wer keinen Garten besitzt, möchte im Sommer mitunter in den Genuss frisch gegrillter Leckereien kommen. Doch spätestens wenn dunkle Rauchschwaden aufsteigen, herrscht meist dicke Luft im Mehrfamilienhaus. Wabern Qualm und Dunst durch Nachbars Wohnung, ist die Fassade von einer dicken Rußschicht bedeckt oder lärmt die feierwütige Meute tagein, tagaus, so endet dies nicht selten vor dem Kadi. Tatsächlich ist es Eigentümern wie Mietern explizit nicht untersagt, auf dem Balkon die Kohlen anzufeuern, es sei denn die Hausordnung oder der Mietvertrag schreiben Gegenteiliges vor. Grundsätzlich gilt jedoch das Prinzip der Rücksichtnahme. Wer dagegen, oder gegen konkrete Vorschriften des Vermieters beziehungsweise der Hausgemeinschaft verstößt, muss mit einer Abmahnung und im schlimmsten Fall mit der Kündigung rechnen.

Doch wie oft darf denn eigentlich auf dem Balkon oder der Terrasse gegrillt werden? Die Meinungen der Richter gehen hierbei auseinander. Einigkeit herrscht jedoch darin, dass es nicht jeden Tag und jede Woche sein darf. Während das Landgericht Stuttgart in einem Urteil (Az. 10 T 359/96) das Grillen in Wohnanlagen nur drei Mal pro Jahr gestattet, zeigt sich das Amtsgericht Berlin-Schönefeld mit 20 bis 25 Mal (Az.: 3 C 14/07) deutlich kulanter. Allgemein liegt in dem bekannten Sprichwort „Wo kein Kläger, da kein Richter“ jedoch mehr als ein Fünkchen Wahrheit. Und wer mit dem Elektrogrill bruzzelt, ist sowieso auf der sicheren Seite.

Risiko #3: Grillen zu bestimmten Uhrzeiten

Einmal losgegrillt, ist die Zeit schnell vergessen. Eine Grillrunde dauert schnell bis in die späten Abendstunden. Doch Vorsicht: Wer die üblichen Ruhezeiten nicht beachtet, ist nicht nur bei Nachbarn schnell unten durch, sondern wird von der Polizei möglicherweise mit einem Bußgeld oder vom Vermieter mit einem Kündigungsschreiben bedacht.

Griller und ihre Freunde sollten also besser auf die Nachtruhe achten und ab 22.00 Uhr massiv die Lautstärke einschränken. Dann dürfen keine lauten Gespräche mehr geführt und Musik nur noch sehr gedämpft im Außenbereich abgespielt werden. Am besten verlagert man die Feier jedoch gleich ins Haus oder in die Wohnung, um eine mögliche Störung Dritter auf jeden Fall zu vermeiden. Und wer seine Nachbarn 48 Stunden vor der eigentlichen Feier etwa durch einen Aushang am Schwarzen Brett informiert, handelt nicht nur fair, sondern auch vorausschauend.

Risiko #4: Grillen als Gefahrenquelle

Das Spiel mit dem Feuer ist bekanntlich nicht ungefährlich. Immer wieder verletzen Griller sich oder andere bei ihrer liebsten Beschäftigung. Auch das eine oder andere Haus soll nach dem vergnüglichen Miteinander bereits lichterloh in Flammen gestanden haben. Worauf also ist zu achten? Die Feuerwehr rät dringend dazu, einen standfesten, qualitativ hochwertigen Grill zu verwenden und diesen auf einem ebenen, festen Untergrund im Windschatten aufzustellen, um Funkenflug zu vermeiden.

Leicht entzündliche Brennstoffe zum Anheizen der Kohlen wie Spiritus oder Benzin sind ebenso tabu, wie entflammbare Gegenstände in direkter Nähe des Grills. Auch dass der Grill niemals unbeaufsichtigt bleiben sollte, versteht sich eigentlich von selbst. Zum Löschen der Glut sollte immer ein geeignetes Löschmittel bereitstehen. Sicher ist sicher. Und zu guter Letzt darf die Asche natürlich erst entsorgt werden, wenn die Glut komplett erkaltet ist. Besonders leicht ist das für Besitzer eines Kugelgrills: Sie schließen einfach die Libellen und damit die direkte Luftzufuhr, um das Feuer zu ersticken.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Anzeige

Jetzt probelesen!

Leckere Grillrezepte zum Nachgrillen

So wird jeder Grillabend zum Genuss. Ob BBQ-Profi oder Würstelgriller. Mit Grillgenuss, dem Grillmagazin der Augsburg Allgemeinen kommt jeder auf den Geschmack.