Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Abonnements der Augsburger Allgemeinen Zeitung und ihrer Heimatausgaben
1. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (mindestens 3 Tage vorher) bei der Presse-Druck- und Verlags-GmbH eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme. Der Verlag ist berechtigt, bei Belieferung außerhalb des Verbreitungsgebietes der Zeitung und an mit Zustellern nur schwer erreichbaren Orten den Versand per Post vorzunehmen. Bei Umzügen ist der Presse-Druck- und Verlags-GmbH die neue Anschrift mitzuteilen.
2. Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung durch die Presse-Druck- und Verlags-GmbH kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Eine Abbestellung vor Ablauf des vereinbarten Lieferzeitraumes ist nicht möglich. Das Abonnement endet mit dem vereinbarten Vertragsende.
3. Die Abonnementgebühren sind im Voraus fällig. Ist der Besteller mit der Zahlung des Abopreises in Verzug, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen und Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Abonnementvertrag zurückzutreten.
4. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet die Presse-Druck- und Verlags-GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
5. Mit der Angabe seiner Telefonnummer verbindet der Besteller sein Einverständnis im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung angerufen zu werden. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
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