Zum Bebauungsplan „Richtung Allmering“ mussten sich die Ratsmitglieder mit den eingegangenen Stellungnahmen befassen. Hier soll ein Passus aufgenommen werden, der den Einbau einer Regenrückhalteeinrichtung rechtlich regelt. Bislang waren Besitzer der Grundstücke über einen notariell abgesicherten Passus verpflichtet, eine Zisterne zur Regenrückhaltung zu bauen. Bei einem privatem Verkauf von Grundstücken hätte dieser Passus aber für den neuen Besitzer nicht mehr gegolten. Daher hatte der Gemeinderat in einer früheren Sitzung beschlossen, ihn in die gemeindliche Satzung aufzunehmen.
Zu dem Thema forderte das Landratsamt unter anderem, die genaue Beschreibung der geforderten Zisterne aufzunehmen. Das Gremium beschloss, den geänderten Bebauungsplan erneut auszulegen.
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