Ein Landwirt aus Pfaffenzell will seinen Betrieb erweitern und ein weiteres Gebäude an das Betriebsleiterwohnhaus und den Stall anbauen. Im Erdgeschoss soll unter anderem ein Gemeinschaftsraum für Erntehelfer und im Obergeschoss eine Unterkunft für einen Lehrling oder einen Praktikanten entstehen. Auch ein weiterer Stellplatz ist geplant. Der Affinger Gemeinderat stimmte dem Bauantrag mit 20:0-Stimmen zu.
Die Bauherren eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage im Baugebiet „An der Jägerstraße“ in Anwalting haben eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt. Das Wohnhaus sollte demnach – aus Kosten- und optischen Gründen – ein Pultdach mit fünf Grad Dachneigung erhalten. Der Bebauungsplan schreibt eine Dachneigung von mindestens 18 Grad vor. Das Dach sollte statt mit Tonziegeln mit einer EPDM-Folie eingedeckt werden. Auf die Doppelgarage würden die Bauherren gerne ein Flachdach setzen. Der Gemeinderat erteilte die beantragte Befreiung nicht (7:13-Stimmen). Der Tenor: Der rechtskräftige Bebauungsplan sollte eingehalten werden. Sonst sind die die Dummen, die vorher gebaut und sich an die Vorgaben gehalten haben.
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