Problemlos wurden drei Bauanträge abgehakt. An der Bergstraße 21 darf auf einem bereits bebauten Grundstück ein neues Wohnhaus gebaut werden, das vom Eschenweg aus erschlossen wird. Die 2013 erteilte Baugenehmigung für den Umbau eines Wohnhauses an der Kinderheimstraße wurde verlängert. Bei einem neuen Wohnhaus an der Langweider Straße in Oberach erteilte der Rat eine Befreiung von der maximal zulässigen Höhe des Fertigfußbodens.
Mit 5:7 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag eines Hausbesitzers in der Kobesstraße in Oberach. Er wollte, dass der Stichweg zu den zurückgesetzten Anwesen Hausnummer 17 und 19 führt (südwestlich der Hörmann-Wohnanlage) beleuchtet wird. Der Grund für die Ablehnung war der immense Aufwand für einen zusätzlichen Straßenbeleuchtungsmasten. Bedingt durch die Erdarbeiten und Verlegung in einem asphaltierten Gehwegbereich lag das Angebot der LEW bei 5865 Euro, was der Mehrzahl im Gremium zu teuer war. Einige zeigten sich zudem skeptisch, ob die übrigen Anwohner eine solche Beleuchtung überhaupt wollen, „wenn dies vielleicht das Schlafzimmer erhellt“.
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