Am südwestlichen Ortsrand von Zahling wurde Baurecht geschaffen. In die Satzung wird der Hinweis aufgenommen, dass sich in einer Entfernung von 170 Metern ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Viehhaltung befindet.
Im Tannenweg in Obergriesbach darf ein Stromkabel zur Versorgung mit Fernwärme die Straße queren. Die Gemeinde besteht auf einer „offenen Bauweise“, nachdem hier verschiedene Leitungen verlaufen. Der Antragsteller trägt die Kosten für die Arbeiten sowie die anfallenden Gebühren.
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