Sämtliche Grundstücke des rund 50 Jahre alten Bebauungsplans „An der Schönbacher Straße“ in Kühbach sind bereits bebaut. Der Gemeinderat hielt es deshalb für vernünftig, den Bebauungsplan aufzuheben, damit ein bestehendes Wohnhaus erweitert werden kann. Eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans war nicht möglich gewesen. Die Alternative wäre gewesen, den Bebauungsplan komplett zu überarbeiten.
Für den Bau eines Zweifamilienhauses in zweiter Reihe in der Bachstraße in Unterbernbach ist eine Einbeziehungssatzung notwendig. Der Gemeinderat beschloss diese Satzung.
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