31-Jähriger wegen Besitzes und Handel mit Amphetaminen zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Mann bestreitet Drogenhandel

Ziemlich bockig gab sich gestern der 31-jährige Angeklagte aus dem nördlichen Landkreis vor dem Aichacher Amtsgericht. Er gab zwar den Konsum von Amphetaminen zu, stritt aber den Handel mit ihnen ab. Für Schutzbehauptungen hielt Richter Dennis Ogul die Erklärungen des Angeklagten, wofür er Feinwaage und Tütchen gebraucht habe. Er verurteilte den 31-Jährigen wegen unerlaubtem Handel, Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe.
Die Feinwaage, die die Polizei bei der Durchsuchung der Wohnung gefunden habe, hätte er zum Nachwiegen der gekauften Mengen gebraucht, erklärte er. Zum Sortieren von Schrauben die rund 300 Tütchen in verschiedenen Größen, die die Polizei bei der Waage fand. Eine Erklärung, die ihm Staatsanwältin Katrin Prechtel nicht abnahm. „Ich glaube, dass Sie uns hier ohne Ende anlügen.“ Waage und Beutel seien typisch für Leute, die dealen.
Aufmerksam geworden war die Polizei auf den 31-Jährigen, als sie einen Autofahrer, der unter Drogen stand, aufgegriffen hatte. Der hatte angegeben, die Drogen von dem Angeklagten bekommen zu haben. Bezahlt hätte er nie etwas dafür, sagte der Autofahrer als Zeuge aus.
Ogul verurteilte den Angeklagten zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe. Als Auflage muss er 2500 Euro Geldbuße an die Drogenhilfe Schwaben zahlen und innerhalb von drei Monaten eine Drogentherapie beginnen. Die Staatsanwältin hatte eine einjährige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage in Höhe von 3000 Euro beantragt. (drx)
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