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  3. Prozess: 60-Jähriger klaut Unterwäsche in Wohnung der Ex

Prozess
12.01.2018

60-Jähriger klaut Unterwäsche in Wohnung der Ex

Mit einem gestohlenen Schlüssel verschaffte sich ein Mann Zugang zur Wohnung seiner Ex.

Mann verkraftet Trennung nicht und stiehlt den Schlüssel seiner früheren Freundin. Das Amtsgericht Aichach hat ihn jetzt verurteilt

Die Trennung von seiner Freundin verkraftete ein 60-Jähriger aus dem Nachbarlandkreis nur schwer. Mithilfe eines gestohlenen Schlüssels war er mehrmals heimlich in ihrer Wohnung im nördlichen Landkreis. Dabei nahm der 60-Jährige nicht nur Unterwäsche von ihr mit, sondern stahl auch noch andere Sachen. Seine 58-jährige Ex-Freundin kam dem unerwünschten Besucher mit einer Wildtierkamera auf die Schliche. Vor dem Amtsgericht Aichach musste er sich jetzt wegen Diebstahls in fünf Fällen verantworten. Eigentlich hatte sich die Beziehung zwischen den beiden ganz gut entwickelt. Eine richtige Partnerschaft sei es geworden, sagte der 60-Jährige vor Gericht aus. Die beiden kauften sogar zusammen eine Eigentumswohnung.

Einige Jahre sei alles gut gegangen, bestätigte auch die Ex-Freundin. Dann jedoch entstanden Spannungen zwischen ihren Kindern und dem 60-Jährigen. Im August 2015 kam es bei einem heftigen Streit mit der Tochter der 58-Jährigen angeblich sogar zu Handgreiflichkeiten. Daraufhin beendete sie die Beziehung zu dem Angeklagten, hielt die Freundschaft mit ihm aber weiter aufrecht. Die Frage von Richter Walter Hell, wann die Beziehung zu Ende war, konnte der 60-Jährige deshalb gar nicht so einfach beantworten. Nach seinem Gefühl war es im Laufe des Jahres 2016. Seine Ex-Freundin würde wohl ein Jahr früher sagen, vermutete er. Bereits im Frühjahr 2016 stahl er während eines Besuchs bei der 58-Jährigen einen Wohnungsschlüssel. Sie habe mitbekommen, dass er am Schlüsselkästchen war, sagte die Frau vor Gericht aus. Seiner Aussage, dass er nur einen Blick hineingeworfen habe, vertraute sie aber offensichtlich. Dass ihr ein Schlüssel fehlte, fiel ihr erst später auf. Darauf von ihr angesprochen, leugnete der Angeklagte, dass er ihn habe.

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