Abschiebung droht: Schlug ein Altenpfleger einen 25-Jährigen?
Ein 25-jähriger Altenpfleger soll einen Gleichaltrigen vor einer Disco krankenhausreif geschlagen haben. Sein Verteidiger bezweifelt aber, dass der richtige Täter verurteilt wurde.
Prügel bezogen hatte ein heute 25-Jähriger im Oktober 2013, als er aus einer Aichacher Disco kam. Ein ebenfalls 25-jähriger Altenpfleger aus dem nördlichen Landkreis soll ihm zwei Faustschläge aufs Auge verpasst haben. Der Altenpfleger war deswegen vor einem Jahr am Aichacher Amtsgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein.
In der Verhandlung vor der vierten Strafkammer am Landgericht Augsburg will Verteidiger Clemens Rutz zeigen, dass vieles dafür spricht, dass ein anderer als sein Mandant der Täter war. Am Dienstag, am zweiten Verhandlungstag des Berufungsprozesses, stellte Rutz einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Caroline Hillmann.
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