Aichacher schlägt in Disco mit Glas auf Kontrahenten ein
Erst nach dreistündigem Prozess ringt sich ein einschlägig Vorbestrafter zum Geständnis durch. Das bewahrt ihn vorm Gefängnis.
Vier Stunden zog sich der Prozess vor dem Aichacher Amtsgericht hin. Vier Zeugen sagten aus, dass der 22-jährige Angeklagte ohne Grund einem 20-jährigen Aichacher ein Glas an den Kopf geschlagen habe. Trotzdem blieb der Mann drei Stunden lang bei seiner Version, dass er Ende März in einer Discobar im Aichacher Industriegebiet aus einer Notwehrsituation heraus gehandelt habe. Erst nach einem Gespräch zwischen Strafrichterin Silke Bierl, Verteidiger und Staatsanwalt ließ sich der 22-jährige Aichacher zum Geständnis bewegen.
Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung: „Ohne Geständnis hätte es keine Bewährung gegeben.“ So bekam der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.
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