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Prozess
06.08.2017

Aktienmühle hat mit Klage gegen Stadt Aichach Erfolg

Einen Bebauungsplan hat die Stadt Aichach in einem langwierigen Verfahren für den Bereich zwischen der Bahnhofstraße (untere Bildhälfte mit der Einmündung der Franz-Beck-Straße) und der Donauwörther Straße (obere Bildhälfte) aufgestellt. Dagegen hat die Aktienmühle (oben rechts) geklagt. Links am Bildrand ist der Bahnhof zu sehen, oben links das Baywa-Gebäude und der Bahnübergang, der derzeit umgebaut wird. Gut zu erkennen ist aus der Vogelperspektive auch der Grünzug, der entlang der Paar zwischen Bahnhofstraße und Donauwörther Straße fortgesetzt wird.
Foto: Erich Echter

Verwaltungsgerichtshof in München erklärt Bebauungsplan „Zwischen Bahnhofstraße und Donauwörther Straße“ für unwirksam. Stadt überlegt, wie es weitergeht

 Es ist wohl das aufwendigste Bauleitverfahren, das die Stadt Aichach jemals abgewickelt hat: Acht Jahre hat es gedauert, den Bebauungsplan „Zwischen Donauwörther Straße und Bahnhofstraße (Nr. 56)“ aufzustellen. 2014 fasste der Stadtrat den Satzungsbeschluss, der am Ende des Verfahrens steht. Rechtskräftig wurde der Bebauungsplan jedoch bis heute nicht. Und wird es auch nicht. Am  Freitagnachmittag hat der Verwaltungsgerichtshof in München den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Das bestätigt Aichachs Bürgermeister Klaus Habermann auf Anfrage.

Dass der Bebauungsplan ein Fall für die Gerichte werden wird, damit hatte man bei der Stadt von Anfang an gerechnet. Den Anstoß für die Bauleitplanung hatten Pläne von Adolf Fronhofer, Vorstand der Aktienmühle, gegeben, in dem Bereich ein Fachmarktzentrum anzusiedeln. Dagegen sprachen in den Augen der Stadt der Schutz des innerstädtischen Handels, die Lage im Überschwemmungsgebiet und die Pläne für den Hochwasserschutz und den Grünzug an der Paar.

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