Alte Schreckschusspistole wird Mann zum Verhängnis
Eigentlich war die Schreckschusspistole, die ein 35-Jähriger im Kreis Aichach erworben hatte, als Accessoire für Cowboybälle gedacht. Jetzt wurden ihm die Pistole zum Verhängnis.
Eigentlich war die Schreckschusspistole, die ein 35-Jähriger im westlichen Landkreis vor rund 15 Jahren erworben hatte, als Accessoire für Cowboybälle gedacht. Jetzt wurden ihm die längst in Vergessenheit geratene Pistole und ein Holster mit Munition zum Verhängnis.
Richterin Nadine Grimm sprach am Amtsgericht Aichach eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 60 Euro, insgesamt 1200 Euro, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz aus. Bereits drei Hausdurchsuchungen musste der Mann über sich ergehen lassen, jedes Mal suchte die Polizei nach Drogen, da er wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden war. Bei der letzten Durchsuchung machten die Polizisten allerdings eine andere Entdeckung: eine Schreckschusspistole ohne sogenanntes PTP-Zeichen und ein Holster mit sechs Patronen Munition. Der Angeklagte war sich vor Gericht jedoch keiner Schuld bewusst: "Ich war baff, als die Sachen gefunden wurden und die Patronen im Holster scharfe Munition waren", erklärte er beim Prozess. Das Holster hatte er von seinem damaligen Schwiegervater bekommen, die Patronen hatte er nicht wirklich zur Kenntnis genommen. Dass eine Schreckschusspistole ohne Kennzeichnung und die scharfe Munition gegen das Waffengesetz verstoßen, sei ihm nicht bewusst gewesen. Unwissenheit schützt jedoch vor Strafe nicht.
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