Auf welchen Waldwegen dürfen Mountainbiker fahren?
Welche Wege im Wald dürfen Mountainbiker nutzen? Um diese Frage geht es bei einem Streit vor dem Aichacher Zivilgericht. Warum die Antwort weiterhin aussteht.
Ein Richter muss sich mit Gesetzen und deren Auslegung auskennen. Detailkenntnisse über Waldbewirtschaftung, speziell über den Unterschied zwischen befahrbaren, weil befestigten Rückewegen und unbefahrbaren, weil selten bewirtschafteten und nicht befestigten Rückegassen gehören jetzt nicht unbedingt zum Anforderungsprofil eines Juristen. Oder anders: Wann wird eine Schneise zur Forstbewirtschaftung im Wald zum Weg und darf damit von Mountainbikern befahren werden?
Axel Hellriegel tauchte in der gut einstündigen Verhandlung dennoch ganz tief ein in eine Streitmaterie, die am Aichacher Zivilgericht ausgefochten wurde und überregional für große Aufmerksamkeit sorgte. Die erste Reihe im größten Sitzungssaal am Schlossplatz war für die Pressevertreter reserviert, alle anderen Stühle waren besetzt mit Zuhörern – vor allem von Radlern.
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