Auf welchen Waldwegen dürfen Radler fahren?
Wo dürfen Radler eigentlich im Wald fahren? Das Amtsgericht in Aichach musste sich damit beschäftigen. Die zentrale Frage: Ab wann ist ein Waldweg für Mountainbiker geeignet?
Das Amtsgericht Aichach hat sich am Dienstag mit dem Dickicht der Vorgaben zum Radfahren im Wald beschäftigt und ist auf viele Ungereimtheiten gestoßen. Ein Waldbesitzer hatte einen Mountainbiker verklagt, weil der Radler auf einem von dem Eigentümer gesperrten Weg gefahren war. Doch Richter Axel Hellriegel machte in dem Verfahren klar, dass die Klage bisher wenig Aussicht auf Erfolg hat. Die beiden Parteien vereinbarten anschließend, dass sie versuchen wollen, in den nächsten Wochen einen Kompromiss zu suchen. Ein Urteil gibt es deswegen noch nicht.
Hintergrund des Streits ist, dass auch in Privatwäldern das Radfahren ebenso wie das Spazierengehen ein grundsätzliches Verfassungsrecht ist. Das Naturschutzgesetz konkretisiert, dass das Radfahren auf "geeigneten Wegen" erlaubt sei. Doch welche Waldwege "geeignet" sind, ist nicht genau definiert. Nach Ansicht des Waldbesitzers sind nur mit Schotter befestigte Wege geeignet. Im Fall der Klage geht es aber um eine Waldschneise, die aus Sicht des Eigentümers nur zum Befahren mit Schleppern gedacht sei.
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