BGH hebt Urteil gegen Pöttmeser Unternehmer Weigl in Teilen auf
Die Verurteilung wegen Bankrotts ist rechtskräftig. Das Landgericht Augsburg muss aber über den Vorwurf der Steuerhinterziehung neu verhandeln.
Anderthalb Jahre ist es her, dass im Prozess gegen den des Millionenbetrugs beschuldigten Unternehmer Franz Josef Weigl und weitere Angeklagte das Urteil am Landgericht Augsburg fiel. Demnach sollte der Gründer des früheren Automobilzulieferers in Pöttmes, einst größter Arbeitgeber der Marktgemeinde, zweieinhalb Jahre in Haft. Nun steht fest: Das Landgericht muss noch einmal ran. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat Teile des Urteils aufgehoben, nachdem die Verteidiger in Revision gegangen waren.
Klar ist aber auch: Um eine Gefängnisstrafe kommt Weigl, heute 57 Jahre alt, wohl nicht herum. Denn die Einzelstrafe von zwei Jahren Haft, die gegen ihn wegen zweifachen Bankrotts in besonders schwerem Fall ausgesprochen wurde, ist rechtskräftig.
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