Baarer Bürger müssen Strabs nicht zahlen
Gemeinderat II: Staat muss die Gemeinde sogar entschädigen
Den Verweis von Gemeinderätin Kunigunde Ruisinger auf einen Zeitungsartikel zur Straßenausbaubeitragssatzung nutzte Stefan Hummel, Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft, um in der Sitzung den aktuellen Sachstand zu erklären – für die Gemeinde Baar und die Bürger im Ort. „Die Satzung im Dezember in Kraft zu setzen, war die einzig richtige Entscheidung“, erklärte Hummel zur damals strittigen Abstimmung. Damit sicherte sich die Gemeinde eigentlich die Möglichkeit, Straßenausbaubeiträge für Projekte der vergangenen 20 Jahre rückwirkend abzurechnen. Nur wenige Wochen später wurde der Bescheid-Stopp verhängt, was bedeutete: Die Baarer konnten keine Abrechnungsbescheide bekommen.
Bliebe alles so, wie es aktuell in der Entwurfsplanung heißt, würde das für die Gemeinde Baar Folgendes bedeuten: Die Maßnahmen, die in den festgesetzten Zeitraum fallen, müssen identifiziert werden. Anschließend muss der Gemeinde- und der Bürgeranteil berechnet werden. Für den Anteil, der eigentlich – das heißt nach der gültigen Satzung – an die Bürger weiterberechnet werden müsste, muss nun der Staat die Gemeinde entschädigen.
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