Bezirk Oberbayern will Geld vom Kreis
Es geht um Behandlung eines behinderten Buben und viel Geld. Gericht weist Klage ab
Der Bezirk Oberbayern ist mit dem Versuch gescheitert, sich das Geld für die sozialpädagogische Betreuung eines 14-Jährigen aus dem Wittelsbacher Land vom Landkreis Aichach-Friedberg erstatten zu lassen. Das Verwaltungsgericht Augsburg lehnte die Klage des Bezirks ab. Das teilte Gerichtspräsident Ivo Moll gestern auf Nachfrage mit. Er selbst hatte die Verhandlung am Dienstag geleitet.
Der Bub hat Moll zufolge eine körperliche Behinderung und ist zudem psychisch auffällig. Er lebt seit Längerem in einem Heim in Norddeutschland, das auf Kinder mit mehrfachen Behinderungen ausgerichtet ist. Grundsätzlich bezahlt der Bezirk Oberbayern, wo der 14-Jährige früher wohnte, die Behandlung. Strittig war in der Verhandlung gestern allerdings, wer für die sozialpädagogische Betreuung des Buben aufkommt, die er zusätzlich braucht. Fälle wie dieser kommen am Verwaltungsgericht laut Moll immer wieder vor. Es geht um die Kostenaufteilung bei mehrfach behinderten Kindern. Der Hintergrund: Für Kinder mit geistigen und körperlichen Behinderungen ist der Bezirk über seine Sozialhilfe verantwortlich. Kinder mit seelischen Behinderungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe in den Landkreisen. Der Bezirk Oberbayern argumentierte nun, dass die sozialpädagogische Betreuung des Buben unabhängig von den anderen Behandlungskosten zu betrachten sei. Daher wollte er sich 32000 Euro, die dafür in knapp zwei Jahren angefallen waren, vom Landkreis Aichach-Friedberg zurückholen. Doch das Gericht folgte der Argumentation nicht und stützte sich auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in München. Demnach sind Behandlungen dieser Art als Ganzes zu sehen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Augsburg ist die sozialpädagogische Betreuung des 14-Jährigen Bestandteil seiner gesamten Behandlung. Für diese komme der Bezirk Oberbayern auf.
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