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Gemeinderat II
09.05.2018

Das ändert sich für Bauherren

Beigelegtes Erschließungskonzept wird in Petersdorf Pflicht bei jedem Bauantrag

Die gesicherte Erschließung für Wasser, Kanal und Straße ist eine der wichtigsten Komponenten eines Bauantrags. In der Vergangenheit wurde relativ bürgerfreundlich damit verfahren, wenn dieses Konzept im Bauantrag fehlte, erklärte VG-Bauamtsleiterin Beate Pußl. Das ändert sich: Bauanträge werden, so der einstimmige Beschluss des Gemeinderats, so lange von den Mitarbeitern in der Verwaltungsgemeinschaft zurückgewiesen, bis alle Unterlagen vorliegen. Erst dann gilt der Antrag als offiziell eingegangen. Erst dann läuft die Zeit für den Gemeinderat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen oder zu verweigern. Pußl erklärte: Mit diesem Grundsatzbeschluss können die VG-Mitarbeiter sinnvolle Beschlussvorlagen erarbeiten. Auch verhindert dieses Vorgehen, dass die Verwaltung fehlende Erschließungskonzepte nachhalten muss.

Deutlich umstrittener und final auch knapper war der Grundsatzbeschluss zur Breite der Stellplätze. Es war ein knapper 6:5-Beschluss, den die Gemeinderäte fällten, um sich den Regelungen der VG-Gemeinden Aindling und Todtenweis anzupassen. Hintergrund: In Aindling und Todtenweis gelten Festlegungen, die der Gesetzgeber vorgab: 2,30, 2,40 und 2,50 Meter Breite muss der Stellplatz haben, je nachdem, ob er mit oder ohne Seitenwand errichtet wird. 2012 hatte der Petersdorfer Rat aber beschlossen, dass eine Breite von 4,5 Metern Pflicht sei, weil sonst die Gefahr bestünde, dass der Stellplatz zu eng für ein Auto werde und dann trotzdem wieder auf der Straße geparkt wird. Einige Räte hielten daran fest, unterlagen jedoch mit fünf Stimmen den Pro-Stimmen von Markus Ehm, Andreas Lamminger, Robert Langenegger, Robert Brandner, Bernd Reinthaler und Bürgermeister Dietrich Binder. (brast)

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