Früher hat das Disco-Inventar eines Clubs im Landkreis Aichach-Friedberg für gute Stimmung bei den Besuchern gesorgt - nach einem Pächterwechsel nur noch für jede Menge Ärger.

Denn der scheidende Betreiber einer Disco im Landkreis Aichach-Friedberg ließ im Jahr 2010 Musikanlagen, Scheinwerfer, Kühlschränke und Eiswürfelmaschinen ohne Absprache mit den Besitzern mitgehen. Weil auch Gegenstände im Wert von 11 000 Euro verschwunden waren, brachte dies dem heute 23-jährigen Messebauer nun eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung ein.
Außerdem muss er 3000 Euro zahlen, um Schäden wieder gutzumachen. Dazu verurteilte ihn das Amtsgericht Aichach wegen veruntreuender Unterschlagung. Das Gericht folgte damit in allen Anklagepunkten dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die mitgenommenen Sachen nicht dem Angeklagten, sondern teilweise der beteiligten Vertragsbrauerei und teils dem Vermieter des Gebäudes gehörten. Erst mit Tilgung einer Darlehenssumme von insgesamt rund 40 000 Euro sollten die Inventargegenstände in den Besitz des 23-Jährigen übergehen.
Diese Zahlungen habe er nicht geleistet, so die Anklage. Folglich habe er auch kein Eigentumsrecht an den Gegenständen besessen. „Ich hätte meine Vertragspartner darüber informieren müssen, dass ich die Sachen mitgenommen habe“, räumte der Angeklagte vor Gericht ein. Er habe sie ausgelagert, weil er im Gebäude der Disco keinen Platz mehr gehabt habe, sagte der 23-Jährige zu seiner Verteidigung.
Einige Sachen jedoch, wie eine große Eiswürfelmaschine, ein Kühlschrank, diverse Stühle, Barhocker und Tische, sind nicht wieder aufgetaucht. „Eine ältere Eismaschine habe ich entsorgt, weil sie kaputt war. Den Rest habe ich nicht“, sagte der Angeklagte. Den daraus entstandenen Schaden beziffert das Gericht auf insgesamt 11 000 Euro. Sämtliche weitere laufenden Verbindlichkeiten des Angeklagten im Wert von immerhin noch circa 28 000 Euro sollen in einem zivilrechtlichen Prozess gesondert geklärt werden, so Richter Dennis Ogul.
Den verbliebenen Rest des Inventars fand die Polizei in einer Garage in Gröbenzell, dem damaligen Wohnort des Angeklagten. Möglich wurde dies durch Hinweise des 66-jährigen Disco-Vermieters. Die Staatsanwaltschaft hielt die Beteuerungen des Messebauers für „Wischiwaschi“ und pochte darauf, der Angeklagte habe alles verkaufen wollen. Dies, räumte dieser schließlich ein, habe er aber vorgehabt, um seine Schulden bei der Brauerei zu bezahlen.
Das Gericht begründete das Urteil unter anderem mit den diversen Vorstrafen des Angeklagten und dem erheblichen Schaden von 11 000 Euro, der aufgrund der verschwundenen Gegenstände entstanden sei. Geholfen habe ihm das teilweise Eingeständnis seiner Schuld. Der Haftbefehl wurde aufgehoben und die Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt.
Der Angeklagte muss somit nicht ins Gefängnis, darf sich aber in diesem Zeitraum keiner weiteren Straftat schuldig machen. Auch ist er angehalten, selbstständig beim Gericht nachzuweisen, dass er seinen Schadenersatzzahlungen in Höhe von 3000 Euro an die Brauerei nachkommt.
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