Drei Ukrainer müssen Sielenbach verlassen
Das Augsburger Verwaltungsgericht hat die Klage der jungen Asylbewerber abgelehnt: Nun muss eine ukrainische Familie Sielenbach verlassen.
Eine dreiköpfige ukrainische Familie, die in Sielenbach lebt, muss Deutschland verlassen. Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat die Klagen der Ukrainer gegen einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abgewiesen.
Wie Gerichtssprecher Stefan Eiblmaier auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte, ist ihr Asylantrag unzulässig. Der Hintergrund ist: Der 24-Jährige, seine 23 Jahre alte Frau und ihr einjähriges Kind verfügen bereits über ein Schengenvisum für Polen. Gemäß der Dublin-III-Verordnung muss die junge Familie ihren Asylantrag deshalb auch in Polen stellen. Die drei Ukrainer haben laut Eiblmaier einen Monat lang Zeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts einzulegen. (mol-)
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