Eltern bleiben auf Fahrtkosten für den Bus sitzen
Affinger Schüler wechselte von Friedberg nach Augsburg. Landkreis zahlt nicht mehr
Sie wollten per Gerichtsbeschluss erreichen, dass die Fahrtkosten ihres Sohnes zur Schule erstattet werden. Doch letztlich zogen die Eltern eines Gymnasiasten aus dem Affinger Ortsteil Mühlhausen ihre Klage am Augsburger Verwaltungsgericht gegen den Landkreis Aichach-Friedberg zurück. Die Eltern mussten einsehen, dass sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld haben. Das teilte Hans-Dieter Laser, stellvertretender Pressesprecher des Gerichts gestern auf Anfrage mit.
Der Neuntklässler besucht seit heuer das Jakob-Fugger-Gymnasium in Augsburg. Bis zum Ende der achten Klasse ging er auf das Friedberger Gymnasium. Die Busfahrkarte dorthin bekam er vom Landkreis erstattet. Nach dem Wechsel nach Augsburg zahlte der Landkreis aber nicht mehr. Die Begründung: Es wird nur der Fahrtweg zur nächstgelegenen Schule übernommen. Sprich: Die kostengünstigste Fahrkarte für ein vergleichbares Schulangebot. Da das Augsburger Gymnasium laut Laser die gleichen Fachzweige wie das Friedberger anbietet, besteht rechtlich kein Grund, die Fahrtkosten einzuklagen.
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