Stundenlang surfte ein Mann auf Kosten seines Freundes im Internet. Bis es richtig teuer wurde und er vor Gericht stand.
Stundenlang surfte ein damals 20-Jähriger im vergangenen Jahr auf Kosten seines Freundes im Internet. Auf 470 Euro belief sich am Ende der Schaden. Die Quittung bekam der Arbeitslose aus dem südlichen Landkreis gestern vor dem Aichacher Amtsgericht. Jugendrichter Dieter Gockel verurteilte ihn wegen Computerbetrugs zu 64 Stunden Hilfsdiensten. Außerdem muss er seinem ehemaligen Freund den Schaden ersetzen.
"So ein richtiges Geständnis war das nicht", fand Gockel. Der Angeklagte hatte zwar zugegeben, unter dem Kennwort seines Freundes im Internet unterwegs gewesen zu sein. Das habe er aber von dessen Freundin bekommen und nicht gewusst, dass seine Internet-Aktivitäten kostenpflichtig sind und minutenweise abgerechnet werden, gab er sich ahnungslos. Insgesamt war er rund 90 Stunden online. Die Minute zu 2,9 Cent.
Seinem Freund fiel das erst auf, als ihn sein Internetanbieter anrief und ihm mitteilte, dass bereits rund 260 Euro an Kosten aufgelaufen seien. Bei einer Überpüfung stellte er dann fest, dass der 20-Jährige mit seinem Passwort online war. Daraufhin habe er ihm mit einer Anzeige gedroht, wenn er das nicht lassen würde, sagte der 25-jährige Freund am Montag vor Gericht aus.
Den Angeklagten schien das jedoch nicht beeindruckt zu haben, denn er ging weiterhin auf Kosten seines Freundes ins Internet. Am Ende belief sich die Rechnung auf 1200 Euro. Den Betrag habe er nach einem Gespräch mit dem Anbieter auf 470 Euro drücken können, sagte der Freund.
Frühere Verurteilungen wegen Körperverletzung
Eine Summe, von der der Angeklagte die Hälfte übernehmen solle, wie er ihm mehrmals angeboten hatte. Nachdem der auf das Angebot nicht eingegangen war, hatte der 25-Jährige schließlich Anzeige erstattet. "Jetzt will ich alles haben. Ich war so gutmütig und hätte ihm die Hälfte der Kosten geschenkt."
Den Schaden müsse der Angeklagte auf jeden Fall gutmachen, fand Daniela Friedl von der Jugendgerichtshilfe, die außerdem für Hilfsdienste plädierte. Frühere Einträge wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls würden gegen ihn sprechen, sagte Staatsanwältin Körner. Genau wie die Tatsache, dass der heute 21-Jährige einen Schaden in Höhe von mehr als 1000 Euro verursacht habe.
Jugendrichter Gockel schloss sich dem Antrag der Staatsanwältin an und verurteilte den Angeklagten zu 64 Stunden Hilfsdiensten. "Ich hätte auch an einen Arrest denken können", meinte Gockel mit Blick auf die Hilfsdienste, die der 21-Jährige schon wegen früherer Verurteilungen ableisten musste. Noch dazu, weil er nach Meinung des Richters falsche Angaben darüber gemacht habe, wie er an das Kennwort gekommen sei. Das Angebot Gockels, die Freundin, die ihm angeblich das Passwort gegeben hatte, dazu zu vernehmen, hatte der Angeklagte abgelehnt. Die würde doch etwas anderes aussagen, meinte er. (drx)
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