Frauen prügelten 22-Jährige in der Disco krankenhausreif
Zwei angeklagte Frauen legen Schmerzensgeld für die Nebenklägerin auf den Gerichtstisch. Doch ohne wichtige Zeugenaussagen bleibt der Tathergang unklar.
Ein gebrochener Wangenknochen, Würgespuren am Hals und Prellungen – das Attest der Nebenklägerin zeugt von der Disco-Prügelei. Als Richterin Cornelia Handl die Ausführungen der Ärzte verliest, schluchzt eine der beiden Beschuldigten. Sie und eine weitere Frau sind angeklagt, die 22-Jährige und deren etwas jüngere Freundin brutal angegriffen zu haben.
Zeugen kamen nicht zur Gerichtsverhandlung
Die Richterin hatte den Prozess Anfang des Monats unterbrochen, da damals zwei wichtige Zeugen nicht kamen. Trotz Ordnungsgeld fehlen die beiden auch bei dieser zweiten Verhandlung am Aichacher Amtsgericht. Von einem der beiden liest Handl stattdessen die Aussage vor, die dieser Türsteher Ende des vergangenen Jahres kurz nach dem Vorfall bei der Polizei gemacht hatte. Demnach habe er nur mitbekommen, dass die beiden Angeklagten mit den mutmaßlichen Opfern in der Toilette der Disco aneinandergerieten. Er sei aber erst dazugestoßen, als die beiden Parteien schon getrennt waren.
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