Früherer Pöttmeser Unternehmer Weigl steht bald wieder vor Gericht
Franz Josef Weigl wurde 2014 rechtskräftig wegen Bankrotts zu zwei Jahren Haft verurteilt. Über den Vorwurf der Steuerhinterziehung wird bald neu verhandelt.
Pöttmes/Augsburg Zweieinhalb Jahre Haft wegen Bankrotts in besonders schwerem Fall und eine Geldstrafe wegen Umsatzsteuerhinterziehung – so lautete im Juli vor zwei Jahren das Urteil am Augsburger Landgericht gegen den früheren Unternehmer Franz Josef Weigl.
Die Zweite Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Dorothee Singer sah es als erwiesen an, dass sich der heute 58-jährige Gründer des früheren Automobilzulieferers in Pöttmes zweier schwerer Bankrottverstöße und der Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von 1,4 Millionen Euro schuldig gemacht hatte. Die wegen der Steuerhinterziehung zusätzlich verhängte Geldstrafe fiel mit 700 Tagessätzen à zehn Euro, also 7000 Euro, nur deshalb so niedrig aus, weil der Unternehmer bereits Privatinsolvenz angemeldet hatte.
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