Für Todtenweiser Straßen zahlen alle oder keiner
Gemeinde verzichtet auf Erschließungsbeiträge. Die Mittagsbetreuung an der Schule läuft.
Seit April 2016 ist das Kommunalabgabengesetz in Bayern an das des Bundes angeglichen. Die Kommunen sind nun verpflichtet, für fertig erschlossene Straßen innerhalb der Frist von 25 Jahren Erschließungsbeiträge zu erheben. „Nein, es geht nicht um die Straßenausbausatzung (Strabs, Anm. d. Red.)“, erklärte der Todtenweiser Bürgermeister Konrad Carl seinen Ratskollegen in der Sitzung am Mittwochabend. Vielmehr seien diese Beiträge mit der Erstellung eines Bebauungsplanes automatisch in die Quadratmeterpreise eingerechnet. Doch finden sich in Todtenweis Straßen, die nur teilweise erschlossen sind und seit beinahe einem Vierteljahrhundert weiter als Feldwege „ins Nirwana“, so Carl, führen.
Es handelt sich um die Schlossstraße (Bach), den Windenweg, Am Kieswerk, den Eichenweg, den Nussbaumweg und Teile der Raiffeisenstraße. Lauter Straßen, deren weiterer Ausbau laut Harald Marb von der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Aindling nicht unbedingt als sinnvoll erscheine. Einig waren sich die Todtenweiser Räte auch insofern: entweder alle oder keiner – „nach dem Gleichbehandlungs-Prinzip“, wie es der Bürgermeister formulierte. Folglich lautete die einstimmige Entscheidung: Keine der gelisteten Straßen wird bautechnisch fertiggestellt. Somit können nach jetziger Sachlage auch keine Erschließungsbeiträge eingefordert werden.
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