Gastronom zahlt Sozialbeiträge nicht
Angeklagter sieht Verantwortung beim Insolvenzverwalter. Es geht um 10000 Euro.
Knapp 10000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen hat ein Gastronomieunternehmen aus dem Aichacher Raum im September 2013 nicht bezahlt. Wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt stand der 47-jährige Geschäftsführer gestern vor dem Aichacher Amtsgericht. Gegen eine Geldauflage von 1500 Euro, die der Angeklagte an den Bunten Kreis in Augsburg zahlen muss, stellte Amtsrichterin Beate Schauer das Verfahren ein. Im September 2013 drohte dem Gastronomieunternehmen die Insolvenz. Investoren, die zuerst Interesse gezeigt hatten, seien wieder abgesprungen, sagte der Angeklagte aus. Er habe viel privates Geld in das Unternehmen gesteckt, um es zu retten. Davon, dass rund einen Monat lang an acht Krankenkassen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt worden waren, hatte er laut seiner Aussage nichts mitbekommen. „Ich habe nie Mahnungen bekommen.“ Bisher sei von seinem Steuerbüro auch immer alles anstandslos erledigt worden.
Nachdem der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag gestellt hatte, hatte ein Insolvenzverwalter die Abwicklung übernommen. „Er hat mir gesagt, dass er alles abwickelt und ich mich um nichts kümmern muss“, so der Angeklagte. Den Knackpunkt sah Verteidiger Rüdiger Prestel Ende September, wenn die Schätzung der Sozialbeiträge für die folgenden Monate erfolgen muss. Das sei wohl versäumt worden, vermutete der Rechtsanwalt als Grund dafür, dass die Beiträge nicht abgeführt worden waren.
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