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Klinikausschuss
22.01.2019

Geburtshilfe: Geld für Belegärzte

Für die Geburtshilfestation der Kliniken an der Paar gibt es nach dem Beschluss des Werkausschusses wieder einen Hoffnungsschimmer.

Einen juristischen Haken gibt es dabei allerdings noch

Der Werkausschuss des Landkreises hat am Montag einstimmig beschlossen, die Beiträge für die Haftpflichtversicherung der Belegärzte in der Geburtshilfe der Kliniken an der Paar zumindest teilweise zu übernehmen. Ein Betrag von 210000 Euro wird dafür in den Haushalt 2019 eingestellt. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Mediziner das Geld bekommen. Der Beschluss steht unter einem entscheidenden Vorbehalt: Erst wenn die rechtliche Situation „eindeutig geklärt“ sei, wird das Gremium die Auszahlung tatsächlich beschließen.

Warum aber sind die rechtlichen Fragen so kritisch? Ein Gutachten des Juristen Hendrik Schneider, das die Kliniken an der Paar gemeinsam mit den Wertachkliniken in Auftrag gegeben hatten, kam zu dem Ergebnis, dass es rechtliche Probleme bereiten könnte, sollte der Landkreis für die Ärzte bis zu 30000 Euro ihrer jährlichen Haftpflichtversicherungsbeiträge übernehmen. Das Argument des Juristen: Die Zahlungen könnten gegen das Antikorruptionsgesetz verstoßen. Der Landkreis erhofft sich nun eine klare Stellungnahme der bayerischen Ministerien für Gesundheit und Justiz. Viele Mitglieder des Werkausschusses äußerten sich skeptisch darüber, ob eine derart eindeutige Aussage tatsächlich kommt.

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