Gericht: 22-jähriger Häftling muss Deutschland verlassen
Diebstahl, Sachbeschädigung und zuletzt Körperverletzung hatte er sich zu Schulden kommen lassen. Seine Strafe hat ein junger Türke abgesessen, jetzt muss er Deutschland verlassen.
Ein türkischer Häftling muss ausreisen. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Augsburg. Seit mehr als vier Jahren sitzt der 22-Jährige seine Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Aichach ab: Diebstähle, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen brachten ihn damals hinter Gitter. In etwa einem Monat hat er seine Strafe abgebüßt und darf das Gefängnis verlassen. Eines steht aber seit gestern fest: Der Startschuss in sein neues Leben fällt nicht in seinem ehemaligen Wohnort Augsburg, wie eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte.
Zuletzt fiel er wegen Körperverletzung in der JVA auf
Bereits im September vergangenen Jahres hatte die Ausländerbehörde der Stadt Augsburg die Ausweisung des jungen Türken beantragt und sie auf fünf Jahre befristet. Der Grund für den Ausweisungsantrag soll laut einer Sprecherin des Verwaltungsgerichts die Fülle der Straftaten gewesen sein. Das Amtsgericht Augsburg hatte den jungen Mann seit 2007 mehrfach wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu Haftstrafen verurteilt. Zuletzt war er im vergangenen Jahr durch eine Körperverletzung in der JVA aufgefallen, weshalb er fünf Monate länger im Gefängnis bleiben muss. Was dabei genau passiert war, konnte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts nicht sagen.
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