Gericht entscheidet: Freizeithütte in Krautgärten ist zu groß
Eine Hütte in den Krautgärten entspricht nicht dem Bebauungsplan. Das Verwaltungsgericht gibt dem Landratsamt recht: Der Eigentümer muss die Hütte verkleinern.
Mehr als 30 Jahre lang herrschte nicht im wörtlichen, aber im übertragenen Sinne Wildwuchs in den Krautgärten und Moosbeeten in Pöttmes. Hütten, Geräteschuppen und Wochenendhäuschen wurden gebaut – die einen kleiner, die anderen größer. Genehmigt waren die wenigsten.
Irgendwann kam die Gemeinde nicht mehr umhin, einen Bebauungsplan für das rund 15 Hektar große Areal aufzustellen. Das Ziel war, möglichst viele der Schwarzbauten nachträglich zu legalisieren und Rechtssicherheit für die Eigentümer zu schaffen. 2011 ging das fünf Jahre währende aufwendige Bauleitverfahren zu Ende. Noch immer sind nicht alle Bauten rechtlich in trockenen Tüchern. Denn nicht alle sind vom Bebauungsplan gedeckt. Seit er aufgestellt wurde, war der Pöttmeser Bauausschuss darauf bedacht, keinen neuen Wildwuchs zuzulassen, und lehnte nachträgliche Bauanträge ab, wenn die Gebäude nicht den Vorgaben entsprachen.
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