Verteidigung will belegen, dass Tat in Aichach nach Streit geschah. Staatsanwaltschaft geht von unmittelbarem Angriff aus Von Nicole Simüller
Aichach/Augsburg Wie lange braucht man, um einem anderen Menschen 79 Stiche mit dem Messer beziehungsweise einer Fleischgabel zuzufügen? Um diese Frage ging es am gestrigen Freitag vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Augsburg. Dort muss sich seit November ein 47-Jähriger verantworten, der seine getrennt von ihm lebende Ehefrau in Aichach auf diese Weise getötet haben soll.
Neun Verhandlungstage sind vorüber. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord vor. Die Verteidiger versuchen zu belegen, dass die Tat nach einem Streit im Affekt geschah und der Angeklagte möglicherweise vermindert schuldfähig war. Deshalb ist für sie unter anderem die Frage nach der Dauer der Tat entscheidend. Sie beantragten daher, die Rechtsmedizinerin zu laden, die die Tote obduziert hatte.
Im November hatte bereits ein rechtsmedizinischer Sachverständiger, Dr. Oliver Peschel vom Institut für Rechtsmedizin in München, die Ergebnisse der Obduktion vorgetragen. Er war allerdings nicht dabei gewesen, sondern hatte sich auf die detaillierten Akten berufen – ein nach seinen Angaben vor Gericht übliches Vorgehen.
Er ging davon aus, dass mindestens ein bis zwei Minuten nötig sind, um 79 Mal auf jemanden einzustechen. Peschel unterstrich aber, dass darin noch nicht die Zeit eingerechnet sei, die der Angeklagte möglicherweise brauchte, um weitere Messer und die Fleischgabel aus der Küche zu holen – die tatsächliche Zeitdauer könnte also um einiges länger gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das erste Messer bei der Tat abbrach und der Mann daraufhin erst „Nachschub“ in der Küche holte.
Dr. Inga Sinicina vom Institut für Rechtsmedizin in München bestätigte Peschels Zeitangabe gestern im Wesentlichen, konkretisierte sie nur geringfügig: „Es ist möglich, die Verletzungen in 1,5 bis zwei Minuten zu setzen.“ Sie machte deutlich, dass nicht alle der 79 Stich- und Schnittwunden tief waren. Manche blieben oberflächlich, andere hingegen waren laut Peschel alleine schon tödlich, da sie das Herz oder lebenswichtige Blutgefäße trafen.
Mit den Händen abgewehrt
Der mutmaßliche Täter hatte vor allem auf den Kopf sowie den Hals- und Brustbereich der Frau eingestochen. Schnittverletzungen an den Händen der Frau zeigten Peschel zufolge, dass sie mehrfach versucht haben muss, Stiche abzuwehren, indem sie dem Täter ins Messer griff. Ein wesentlicher Teil der Verletzungen geschah laut Peschel noch zu Lebzeiten. Die meisten Stiche habe das Opfer handlungsunfähig am Boden liegend miterlebt, sagte er.
Der Prozess wird am Mittwoch, 11. Januar, fortgesetzt. Richter Christoph Wiesner kündigte am gestrigen Freitag überraschend an, dass das Gericht möglicherweise eine der beiden Töchter der Toten und des Angeklagten laden wird. Die ältere Tochter (19) hatte im November bereits die Aussage verweigert. Verteidiger Felix Dimpfl betonte auf Nachfrage, dass er und seine Kollegen die Familie aus dem Verfahren heraushalten wollen. Er kündigte an, die Tochter vor Gericht auch nicht zu befragen.
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