Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Aichach
  3. Impfgegner bekommen Geld zurück

29.03.2011

Impfgegner bekommen Geld zurück

Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit:Bauern und der Freistaat einigen sich

Aichach-Friedberg Vor drei Jahren beherrschte die Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit die Schlagzeilen im Landkreis. Drei Landwirte weigerten sich bis zuletzt, ihre Rinder impfen zu lassen, obwohl die Behörden empfindliche Auflagen androhten. Nachdem gegen alle drei im Februar 2010 bereits das Bußgeldverfahren eingestellt worden war, erhalten zwei der Bauern nun auch die Zwangsgelder zurück, die das Landratsamt damals eingetrieben hatte.

Sie hatten wegen der Zwangsgelder vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen den Freistaat Bayern geklagt. Beide Seiten einigten sich nun auf einen Vergleich: Biobauer Stephan Kreppold aus Wilpersberg (Stadt Aichach) und Erwin Resele aus Unterbergen (Gemeinde Schmiechen) erhalten die bereits bezahlten Zwangsgelder von rund 2000 (Kreppold) und 1100 Euro (Resele) zurück. Die Kosten der Verfahren teilen sich jeweils Landwirt und Freistaat. Das teilte Hildegard Schrieder-Holzner, Pressesprecherin und Richterin am Verwaltungsgericht, auf Anfrage mit. Das Gericht habe durchblicken lassen, dass – als die Zwangsgelder vollstreckt wurden – die Voraussetzungen dafür gar nicht mehr vorlagen, so Schrieder-Holzner. Grund: Bis Ende Oktober 2008 hätten die Tiere laut der Allgemeinverfügung zur Impfpflicht gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sein müssen. Kreppold, Resele und ihr dritter Mitstreiter, Siegfried Colsman (Gemeinde Eurasburg), aber weigerten sich, ihren Tieren die umstrittene Impfung geben zu lassen. Sie fürchteten gesundheitliche Schäden für ihre Tiere.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.