Ist „Ossi“ eine Beleidigung?
Ist "Ossi" eine Beleidigung oder nicht? Diese Frage warf ein Nachbarschaftsstreit vor dem Amtsgericht Aichach auf.
Ist die Bezeichnung „Ossi“ nun eine Beleidigung oder nicht? Diese Frage musste Strafrichter Axel Hellriegel letztlich nicht klären: Der Nachbarschaftsstreit, der einen 50-Jährigen wegen Beleidigung auf die Anklagebank gebracht hatte, wurde mit einem Vergleich beigelegt.
Streit über Grundstücksgrenze eskaliert
„Gehen Sie doch dahin, wo Sie hergekommen sind, Sie Ossi“, soll der 50-Jährige laut Anklage zu seiner Nachbarin gesagt haben. Zu der besagten Äußerung kam es bei einer Begegnung an einem Oktoberabend auf einem Weg in einer Kommune im Landkreisnorden. In der Gemeinde liegen das Gartengrundstück des Angeklagten und das Haus, das die 56-jährige Zeugin gemietet hat, nebeneinander.
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