Jeder Hauseigentümer muss Kanal befahren lassen
Eine neue Satzung im Markt Aindling legt fest, dass die Bürger Kanal-Leitungen, die auf ihrem Grund liegen, alle 20 Jahre prüfen müssen.
Wenn es dem Bürger an den Geldbeutel geht, kann eine Diskussion im Gemeinderat schon einmal etwas länger dauern. Fünf Minuten habe es in vielen anderen Gemeinden gedauert, die neue gesetzeskonforme Satzung für die öffentliche Entwässerungssatz abzusegnen, merkte Bürgermeister Tomas Zinnecker an. In Aindling dauerte es eine Stunde und das Abstimmungsergebnis fiel mit 8:7-Stimmen äußerst knapp aus.
Zinnecker mühte sich vergeblich, den Gremiumsmitgliedern zu vermitteln, dass die Gemeinde gar nicht anders könne als das Satzungsmuster des Innenministeriums mit den neuen gesetzlichen Vorgaben zu beschließen. Die Gegner der Satzung störten sich insbesondere an der neu festgelegten Pflicht aller Hauseigentümer, die Kanäle auf ihrem Grund alle 20 Jahre untersuchen zu lassen. Wörtlich heißt es in der Satzung: „Der Grundstückseigentümer hat die von ihm zu unterhaltenden Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen, die an Misch- und Schmutzwasserkanälen angeschlossen sind, in Abständen von jeweils 20 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen ...“
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