Kein Prozess gegen Tochter des Mörders
Das Gericht stellt das Verfahren wegen Falschaussage gegen die 17-Jährige ein. Die Justiz hatte angenommen, dass sie ihren Vater hatte schützen wollen.
Ihre Mutter ist tot. Ihr Vater ist rechtskräftig als deren Mörder verurteilt. Er sitzt eine lebenslange Freiheitsstrafe ab, weil er nach Überzeugung des Augsburger Schwurgerichts die Frau mit 79 Messerstichen umgebracht hat. Nach dem Mordprozess klagte die Staatsanwaltschaft die jüngere der beiden Töchter des Mannes an – wegen uneidlicher Falschaussage im Verfahren gegen ihren Vater .
Die damals 15-Jährige hatte vor dem Schwurgericht von einem Streit ihrer Eltern vor der Bluttat in einem Wohnblock in Aichach berichtet. Wenige Tage vor ihrem Tod hatte sich die Mutter von ihrem Ehemann getrennt und war aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.