Keine Autowäsche am Sonntag
Mehrheit lehnt Verordnung ab
In Aichach bleibt die Autowäsche am Sonntag weiterhin tabu. Eine Verordnung, die es erlauben würde, Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zu betreiben, wird in der Paarstadt nicht erlassen. Das beschloss der Stadtrat am Mittwochabend mit 27:4 Stimmen.
Seit Juni 2006 erlaubt das Feiertagsgesetz diese Regelung: Mit einer Verordnung können Kommunen den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zwischen 12 und 22 Uhr zulassen. Ausnahmen sind nur hohe Feiertage wie Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag und -montag sowie erster und zweiter Weihnachtstag.
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