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  3. Gericht: Urteil für Asylbewerber aus Eritrea rechtskräftig: Keine Berufung: Exhibitionist muss in Knast

Gericht: Urteil für Asylbewerber aus Eritrea rechtskräftig
13.11.2017

Keine Berufung: Exhibitionist muss in Knast

Ein Asylbewerber aus Eritrea hat sich mehrfach in Aichach vor Frauen entblößt. Deshalb wurde er im Juni vom Amtsgericht Augsburg wegen exhibitionistischer Handlungen und Missbrauchs eines Kindes zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt (wir berichteten). Zunächst legte der 27-Jährige Berufung ein, die er nun wieder zurückzog. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Zwischen September und Dezember 2016 hatte sich der Mann insgesamt acht Mal vor Frauen in Aichach entblößt und unsittlich gezeigt – unter anderem am Griesbacherl und am neuen Spielplatz nahe des Freibades. In den meisten Fällen hatte er zusätzlich onaniert. Da eines der Opfer zum Tatzeitpunkt erst zwölf Jahre alt war, wurde der Asylbewerber von Richter Günther Baumann auch wegen Missbrauch von Kindern verurteilt. Die Frauen schilderten übereinstimmend, dass der Mann zunächst Blickkontakt aufgenommen und sich dann entkleidet hatte. Auf die Spur war die Polizei dem 27-Jährigen gekommen, weil eine Frau schnell die Beamten informiert hatte. In der Nähe des Tatorts, unweit des Bahnhofs, wurde er dann aufgrund der Personenbeschreibung festgenommen.

Die Verhandlung wurde bei der ersten Anhörung im Februar unterbrochen, da die Staatsanwaltschaft ein Gutachten angefordert hatte, ob der Mann nicht eine Therapie benötige. Der vom Gericht eingeschaltete Gutachter stellte bei dem Mann aus Eritrea allerdings keine Einschränkungen fest. Er sah die Taten als Kompensation für das mangelnde Selbstwertgefühl des Angeklagten an. Die Anklagepunkte hatte der 27-Jährige schon bei seiner Festnahme zugegeben und auch vor Gericht war er geständig. Seit dem 19. Dezember saß der Asylbewerber in Untersuchungshaft. (sry-, mit drx)

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