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Verein
01.07.2016

Keine Insolvenz: TSV Aindling atmet auf

Der TSV Aindling (weiß) spielt weiterhin in der Landesliga um Punkte. Die Insolvenz des Vereins ist abgewiesen. (Archivfoto)
2 Bilder
Der TSV Aindling (weiß) spielt weiterhin in der Landesliga um Punkte. Die Insolvenz des Vereins ist abgewiesen. (Archivfoto)
Foto: Melanie Nießl

Alle Parteien haben dem Vergleichsvorschlag zugestimmt. Die Aindlinger Fußballer spielen auch künftig in der Landesliga um Punkte. Die Zukunft des Vereins war in Gefahr

Viereinhalb Jahre lang musste der vor 70 Jahren gegründete TSV Aindling um seine Existenz bangen. Nun kann sich der Verein wieder aufs sportliche Geschehen konzentrieren. Alle Gläubiger haben in dieser Woche einem Vergleichsvorschlag (wir berichteten) vom 15. Juni zugestimmt. Daraufhin zog Präsident Ludwig Grammer den Insolvenzantrag zurück, den er am 17. August 2015 gestellt hatte. Das heißt konkret: Der gewählte Vorstand entscheidet wieder alleinverantwortlich über den Verein. Die drohende Insolvenz ist damit abgewendet. Grammer informierte über diese Entwicklung im Rahmen einer Pressekonferenz, an der auch eine Reihe von TSV-Mitgliedern teilnahmen, darunter auch einige Fußballer der ersten Mannschaft.

Wie berichtet, ging am Montag dieser Woche das Steuerstrafverfahren gegen drei frühere und ein aktuelles Vorstandsmitglied wegen Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug mit Bewährungsstrafen gegen die Funktionäre zu Ende. Grammer: „Ich glaube nicht, dass es Einsprüche oder dergleichen gibt. Die Beiträge für die Schadenswiedergutmachung in Höhe von 550000 Euro sind auf einem Treuhandkonto hinterlegt und werden entsprechend den Vorgaben ausbezahlt.“ Rund 500000 Euro haben die vier Angeklagten bezahlt, weiter rund 50000 Euro stammt von zwei weiteren TSV-Mitgliedern. Mit diesem Geld werden Forderungen von Fiskus und Sozialkassen bedient. Wie hoch die Forderungen insgesamt waren ist im Laufe des Insolvenzverfahrens nie öffentlich gemacht worden. Fest steht: Nur durch die hohe Wiedergutmachungszahlung aus dem Privatvermögen der Mitglieder kann der Verein weitermachen. Für die vier angeklagten Funktionäre war diese hohe summe auch Voraussetzung für eine Verständigung beim Strafprozess. Ansonsten hätten Haftstrafen ohne Bewährung gedroht.

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