Keine Kontinuität beim Königsrecht
Der Haushalt des Landkreises ist gestern Abend nicht einstimmig beschlossen worden – drei Kreisräte sagen Nein. Das ist neu.
Jede Serie reißt einmal – früher oder später: Sechsmal in Folge seit 2012 hat der Kreistag den Haushalt für das Wittelsbacher Land jeweils einstimmig verabschiedet. Das war zuvor in der Geschichte des Landkreises Aichach-Friedberg seit der „Zwangsfusion“ durch die Gebietsreform im Jahr 1972 nahezu undenkbar. Immer war mindestens einer oder auch eine ganze Reihe von Kreisräten mit dem Zahlenwerk nicht einverstanden und lehnte es ab. In der Regel kein Problem, weil die CSU-Fraktion bis auf eine Kommunal-Wahlperiode (1996 bis 2002) stets eine absolute Mehrheit im Sitzungssaal im Blauen Palais hatte und damit dem jeweiligen Landrat (Josef Bestler, Theo Körner, Christian Knauer) und seinem Kämmerer eine Mehrheit garantierte.
Die Abstimmungsergebnisse in den vergangenen sechs Jahren zeugten von grundsätzlicher Einigkeit über die Richtung für die Entwicklung des Landkreises, aber auch von Vertrauen. Das Haushaltsrecht ist ja das Königsrecht eines Parlaments, weil es ein Kontrollinstrument gegenüber der Verwaltung ist. Gestern Abend wurde der Etat 2018 mit drei Gegenstimmen auf den Weg gebracht: Sepp Bichler, Eva Ziegler und Xaver Hörmann, die Hälfte der Fraktion der Unabhängigen, sagten Nein. Fraktionschef Bichler begründete dies vor allem mit zwei Dauer-Ausgabeposten im Etat. Zum einen die Folgekosten für die Kreis-Beteiligung an der Augsburger Messegesellschaft. Zum anderen mit dem weiter steigenden Defizitausgleich für den Augsburger Verkehrsverbund (AVV). In diesem Jahr muss der Kreis rund 6,4 Millionen Euro für den öffentlichen Personennahverkehr überweisen. Konkret schoss sich Bichler dabei auf die „verkorkste Tarifreform des AVV“ ein. Er sei nicht bereit, im Kreis dafür die Kosten zu übernehmen. Wie mehrmals berichtet, gibt es seit Jahresbeginn insbesondere in der Stadt Augsburg massive Kritik von Fahrgästen. Die „verkorkste Tarifreform“ wollte wiederum Landrat Klaus Metzger für seinen Zuständigkeitsbereich nicht stehen lassen: „Mir liegt bislang genau eine Beschwerde eines Bürgers aus dem Kreis dazu vor.“
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