Kinderpornos geladen – Beamtenstatus bleibt
Ein früherer Polizist aus dem Kreis Aichach-Friedberg wird nicht aus dem Dienst entfernt, obwohl er brutale Kinderpornos aus dem lädt - udn da snicht an irgendeinem Computer.
Wer als Polizist brutale Kinderpornos aus dem Internet mit dem Dienst-Computer lädt, der begeht ein schweres Dienstvergehen und beschädigt massiv das Ansehen des Beamtentums – so der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in seiner Urteilsbegründung. Eine Entfernung aus dem Dienst sei aber nicht angebracht. Der VGH kassierte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vor zwei Jahren gegen den heute 61-Jährigen. Der ist mittlerweile im Ruhestand, lebt im nördlichen Kreis und arbeitete früher in einer Inspektion außerhalb des Wittelsbacher Landes. Als Disziplinarmaßnahme kürzt das Gericht seine Pension für drei Jahre um zehn Prozent.
Berufung erfolgreich
Die Berufung des Mannes gegen die Entfernung aus dem Berufsbeamtentum vor dem Verwaltungsgerichtshofes war damit erfolgreich. Er ist strafrechtlich bereits seit Ende 2008 rechtskräftig in dritter Instanz zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße verurteilt (wir berichteten mehrmals). Die Entscheidung des VGH fiel vor einigen Monaten, wurde aber erst jetzt bekannt. Eine Dienstentfernung (Entlassung als Beamter) hätte massive Einschnitte für die Altersversorgung des Mannes bedeutet. Ende 2006 wurde der Polizist zunächst vorläufig vom Präsidium vom Dienst suspendiert. Zehn Prozent seiner Bezüge und die jährlichen Sonderzahlungen wurden bis zur Pensionierung einbehalten.
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