Kläranlage Kühbach: Böhm klagt
Augsburger Verwaltungsgericht prüft nun die Ablehnung des Bürgerentscheids
Ob ein Bürgerentscheid gegen den Bau der neuen Kläranlage in Kühbach durchgeführt werden darf beziehungsweise muss, entscheidet nun voraussichtlich das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg. Werner Böhm, Initiator des zweiten Bürgerbegehrens, reichte kürzlich fristgerecht Klage ein. Das bestätigte VG-Pressesprecher Stefan Eiblmaier auf Nachfrage.
Zwei Anläufe hatte Böhm unternommen, um ein Bürgerbegehren gegen den Neubau der gemeinsamen Kläranlage mit dem Markt Inchenhofen auf die Beine zu stellen (wir berichteten). Zwei Mal bekam er zwar genug Unterschriften zusammen, scheiterte aber beide Male am Kühbacher Gemeinderat.
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