Klage wegen Gebühren für Grabstelle
Verwaltungsgericht weist Klage von Mann aus dem Landkreis Aichach-Friedberg ab. Dieser hatte sich geweigert, die jährlichen Unterhaltsgebühren von 30 Euro zu bezahlen.
Wegen der Gebühren für ein Grab auf dem Friedhof im Augsburger Stadtteil Göggingen hat ein Mann aus dem Wittelsbacher Land gegen die Stadt Augsburg geklagt. In seinem Fall ging es um jährliche Unterhaltsgebühren von 30 Euro.
Das Augsburger Verwaltungsgericht musste über seine Klage entscheiden. Wie Sprecher Stefan Eiblmaier auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, hatte der Kläger die Nutzung für das Grab um sechs Jahre verlängert. Er sollte deshalb knapp 180 Euro bezahlen – rund 30 Euro für jedes Jahr. Er war jedoch der Ansicht, dass die Unterhaltsgebühren nicht klar von den Grabnutzungsgebühren getrennt seien. Der Vorwurf: Die Stadt Augsburg kassiere quasi zwei Mal für dieselbe Sache Geld. Das sah das Verwaltungsgericht anders. Eiblmaier zufolge ergibt sich nach Überzeugung des Gerichts aus der Satzung und dem Kostenverzeichnis eindeutig, wofür die jeweilige Gebühr erhoben wird. Das Verwaltungsgericht wies daher die Klage ab. (nsi)
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