Kracher nur an Silvester erlaub
Ein Feuerwerk zur Hochzeit oder zum runden Geburtstages – das scheint seit einiger Zeit in Mode zu sein. Das Landratsamt weist aber darauf hin: Das Gesetz erlaubt ein privates Feuerwerk nur am 31. Dezember und am 1. Januar als „Silvesterfeuerwerk“. Ansonsten dürfen Feuerwerkskörper von Privatpersonen nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden.
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