Landschaftsgärtnerei: Freispruch für Sohn, Anklage für Mutter
Eine Landschaftsgärtnerei bleibt ihrem Lieferanten 6000 Euro schuldig. Deshalb steht ein 40-Jähriger in Aichach vor Gericht. Aus Mangel an Beweisen wird er freigesprochen.
Rund 6000 Euro soll ein Landschaftsgärtner aus dem nördlichen Landkreis seinem Lieferanten schuldig geblieben sein. Insgesamt 15 Mal soll der heute 40-Jährige zwischen April und August 2015 Jungpflanzen für seinen Betrieb bestellt und nicht bezahlt haben. So hieß es zumindest in der Anklage der Staatsanwaltschaft. In der Verhandlung am Aichacher Amtsgericht ließ sich das am gestrigen Mittwoch nicht beweisen. Deshalb wird nun als Nächstes die Mutter des Angeklagten, die den Betrieb von ihrem Sohn übernommen hat, wegen Betrug angeklagt.
Der 40-Jährige stritt ab, dass er die Bestellungen in Auftrag gegeben hatte. Als Begründung führte er an, dass er im Januar 2015 seinen Gewerbebetrieb abgemeldet habe. Allerdings nicht ganz freiwillig. Er hatte ihn auf Anordnung des Landratsamtes schließen müssen, weil es Außenstände beim Finanzamt gab. Nach dem Sohn übernahm die 67-jährige Mutter den Betrieb.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.