Lehrer kämpft nach Sex-Mail-Skandal um berufliche Zukunft
Nachdem ein 39-jähriger Aichacher Lehrer 2012 eine Sex-Mail an eine Schülerin schrieb, wurde er strafrechtlich verurteilt. Nun kämpft er um seine berufliche Zukunft.
Nach einer anzüglichen Mail an eine Schülerin kämpft ein früherer Lehrer des Aichacher Deutschherren-Gymnasiums um seine Existenz. Er hatte 2012 einer 15-jährigen Schülerin eine Mail mit sadomasochistischen Sexfantasien geschrieben und darin außerdem eine gleichaltrige Mitschülerin einbezogen. Strafrechtlich wurde der heute 39-Jährige bereits rechtskräftig verurteilt. Nun geht es um die beruflichen Konsequenzen für ihn.
Seit Oktober 2012 vom Dienst freigestellt
Das Münchner Verwaltungsgericht hatte vor zwei Jahren entschieden, dass der Pädagoge aus dem Beamtendienst entlassen werden darf. Die Disziplinarkammer gab damit dem Freistaat recht, der die endgültige Entfernung des Diplom-Theologen aus dem Dienst anstrebt. Nach Ansicht des Freistaats hat er sich eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht. Der Lehrer legte gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berufung ein. Deshalb muss sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München am heutigen Mittwoch mit der Angelegenheit befassen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.