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07. Februar 2012 14:36 Uhr

Betrug auf dem Oktoberfest

Mann verkauft gefälschte Bändchen für das Hippodrom

Mit gefälschten Einlassbändern haben die Sicherheitsleute eines Wiesn-Zelts einen Mann aus dem Landkreis Aichach-Friedberg geschnappt. Jetzt stand sein Bruder deshalb vor Gericht. Von Gerlinde Drexler

Einem Missverständnis hatte es ein 21-Jähriger aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg zu verdanken, dass er Montag vor dem Aichacher Amtsgericht stand. Er habe im vergangenen Jahr versucht, auf dem Oktoberfest gefälschte Einlassbändchen für zwei Festzelte zu verkaufen, lautete der Vorwurf. Im Laufe der Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass der Angeklagte an dem Tag zwar auf der Wiesn war. Die fraglichen Bändchen hatte jedoch sein Bruder zusammen mit einem Kumpel versucht, an den Mann zu bringen. Jugendrichter Dieter Gockel sprach den Angeklagten daraufhin vom Vorwurf des Betruges frei.

Es war ein kurioser Fall, mit dem sich Gockel gestern auseinandersetzen musste. Zusammen mit dem Kumpel seines Bruders war der 21-jährige Angeklagte im Oktober vergangenen Jahres von den Sicherheitsleuten des Hippodroms den Polizeibeamten der Wiesnwache übergeben worden, weil die beiden versucht hätten, gefälschte Bändchen für den Einlass in das Festzelt zu verkaufen.

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Für einen Euro pro Stück im Internet gekauft

Ein Vorwurf, den der Angeklagte zwar energisch bestritt, aber weder Gockel noch Staatsanwältin Eva Hetz glaubten ihm. Vor allem nicht, weil er tatsächlich 15 Einlassbändchen bei sich gehabt hatte. Noch dazu gefälschte Bändchen. Dass er die schon ein halbes Jahr vorher für einen Euro das Stück im Internet für sich und seine Freunde gekauft habe, wollten ihm weder der Richter noch die Staatsanwältin abnehmen. „Zu dem Preis – das können doch nur Fälschungen sein“, hielt ihm Hetz vor. Vor allem, weil die Bändchen nicht vorab zu erhalten seien, sondern erst in den Festzelten ausgegeben werden. Außer man reserviere einen Tisch, bestätigte einer der Zeugen.

Davon habe er nichts gewusst, versicherte der Angeklagte. Er sei zum ersten Mal in seinem Leben auf der Wiesn gewesen und hätte nicht gewusst, wie die Festwirte es mit den Einlassbändchen handhaben. „Darüber ist doch bestimmt schon mal im Freundeskreis gesprochen worden“, wunderte sich die Staatsanwältin. „Es ist völliger Nonsens, was Sie mir da erzählen“, meinte Richter Gockel und redete dem 21-Jährigen ins Gewissen, den Betrug zuzugeben.

Der Kumpel stellt jetzt seine Aussage richtig

Gegen den Angeklagten sprach vor allem die Aussage eines Kumpels seines Bruders. In dessen Nähe hatte der 21-Jährige auf dem Oktoberfest gestanden, während dieser tatsächlich versucht hatte, gefälschte Bändchen zu verkaufen. Das bestätigte der Kumpel gestern auch in seiner Zeugenaussage. Für 170 Euro hätte er die gefälschten Bändchen vom Bruder des Angeklagten erhalten, die er auf dem Oktoberfest verkaufen sollte.

Ein Missverständnis lag jedoch der Aussage des Kumpels vor der Wiesnpolizei zugrunde. Dort hatte er auf die Frage, mit wem zusammen er die Bändchen verkauft habe, den Nachnamen des Angeklagten genannt. Nachdem die beiden gemeinsam bei der Polizei vorgeführt worden waren, war jeder davon ausgegangen, dass es sich dabei um den 21-Jährigen handelte. „Er hat es nicht verkauft, sondern sein Bruder“, stellte der Kumpel gestern vor Gericht richtig.

Staatsanwältin Hetz plädierte daraufhin für Freispruch. „Hätten Sie versucht, mit diesen 15 Bändern ins Zelt zu kommen, dann wäre es Urkundenfälschung gewesen“, machte sie dem Angeklagten klar. Der konnte das Gericht am Montag als freier Mann verlassen. Stattdessen wird nun gegen seinen Bruder wegen Betrug und Urkundenfälschung ermittelt.

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