Mann „verteidigt“ sich in Disco mit Kopfstoß
Auf den Aichacher kommt noch ein anderes Verfahren wegen Raubes zu
Genervt fühlte sich ein heute 23-jähriger Aichacher von seiner Exfreundin und deren Freund beim Discobesuch. Als er den Eindruck hatte, dass der Freund auf ihn losgehen wolle, „verteidigte“ er sich mit einem Kopfstoß. Gegen den Strafbefehl über 1350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro) wegen vorsätzlicher Körperverletzung legte der 23-Jährige Einspruch ein. Damit kam es zum Prozess vor dem Aichacher Amtsgericht. Dort zog er seinen Einspruch zurück. Damit muss er die Geldstrafe bezahlen, zu der er per Strafbefehl verurteilt worden war. Auf ihn kommt aber noch ein anderes Verfahren zu.
Eigentlich sei es ein schöner Abend in der Diskothek gewesen, so der Angeklagte. Bis seine Exfreundin mit einem Freund aufgetaucht sei. Sie hätten ihn ständig verfolgt, gepiesackt und getriezt, sagte der 23-Jährige aus. „Das hat mich genervt.“ Bei einer Rauchpause vor der Diskothek tauchte der Freund wieder auf. „Er kam auf einmal auf mich zu und ich dachte, er geht auf mich los.“ Der Angeklagte über den weiteren Verlauf: „Da habe ich gehandelt und ihm einen Kopfstoß gegeben, um mich zu verteidigen.“ Der Freund zog sich dabei eine drei Zentimeter lange Platzwunde über dem linken Auge zu.
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